November 23, 2025

Zusammenarbeit der Betreiber mit staatlichen Institutionen zur Spielsuchtprävention in Österreich

Einführung in die Spielsuchtprävention in Österreich

In Österreich gilt das Thema Spielsuchtprävention als ein äußerst sensibles und zugleich wichtiges Feld, welches nicht nur die gesellschaftliche Verantwortung der Betreiber von Glücksspielangeboten, sondern auch die Verpflichtung staatlicher Institutionen umfasst. Die zunehmende Verbreitung von casino online Plattformen und klassischen Casinos erfordert einen koordinierten Ansatz, um Risiken für Spielerinnen und Spieler so weit wie möglich zu minimieren.

Die Zusammenarbeit zwischen den Betreibern von Glücksspielangeboten und staatlichen Stellen ist hierbei ein zentraler Pfeiler, der weit über reine Regulierungen hinausgeht. Es handelt sich um eine Partnerschaft, die präventiv und intervenierend wirken soll, um Spielsucht möglichst früh zu erkennen und nachhaltig zu bekämpfen.

Rechtliche Grauzone: viele Österreicher spielen weiterhin auf internationalen Plattformen

Die aktuelle Situation der Glücksspielgesetzgebung in Österreich

In Österreich herrscht im Bereich des Online-Glücksspiels eine rechtliche Grauzone, die viele Spieler und Anbieter gleichermaßen beschäftigt. Obwohl der Gesetzgeber klare Grenzen setzen möchte, nutzen viele Österreicher weiterhin internationale Plattformen, um ihr Glück zu versuchen. Das österreichische Glücksspielgesetz ist in gewisser Weise ambivalent: Einerseits versucht es, den Markt zu regulieren und zu kontrollieren, andererseits bleiben viele Aspekte unklar, was den Spielbetrieb auf internationalen Seiten angeht.

Das Monopol der Österreichischen Lotterien GmbH wird zwar im Bereich klassischer Lotterien und einiger Glücksspielangebote strikt durchgesetzt, doch das Online-Glücksspiel ist in Österreich nicht vollständig liberalisiert. Die Folge: Zahlreiche internationale Anbieter haben trotz fehlender expliziter Lizenz in Österreich ihre virtuellen Türen geöffnet und ziehen eine stetig wachsende Zahl an Spielern an.